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Seit dem 01.10.2021 gelten neue Verwaltungsgebühren für die Ersterteilung und Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Bei der Bemessung der Gebühren wird nun der Prüfaufwand der Arbeitsagentur im jeweiligen Antragsverfahren berücksichtigt.

Dies hat zur Folge, dass die Gebühr für den Antrag auf erstmalige Erteilung der Erlaubnis deutlich gesenkt wurde und aktuell 377 € beträgt.

Da vor der ersten Verlängerung der Erlaubnis eine Betriebsprüfung stattfindet, lautet die Gebühr in der Regel auf 2.060 €. Bei einer weniger aufwändigen Prüfung soll die Gebühr auf 1.316 € reduziert werden; mein Erfahrungswert ist allerdings der Regelfall von 2.060 €.

Da beim zweiten Verlängerungsantrag in der Regel keine Betriebsprüfung stattfindet, lautet die Gebühr auf nur 218 €.

Der dritte Verlängerungsantrag ist zumeist der Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis. Da vor deren Erteilung erneut eine Betriebsprüfung stattfindet, lautet die Gebühr (wie beim ersten Verlängerungsantrag) auf regelmäßig 2.060 € und bei eingeschränkter Prüfung (Ausnahmefall) auf 1.316 €.

Nach Erteilung der unbefristeten Erlaubnis sollen in Abständen von 5 Jahren Routinekontrollen erfolgen. Für diese Kontrollen werden ebenfalls Gebühren erhoben, und zwar regelmäßig 1.665 € und bei wenig aufwändigen Kontrollen (z.B. bei Verleih von nur wenigen Arbeitnehmern) 921 €.

Abgesehen von den vorgeschilderten turnusmäßigen Kontrollen können jederzeit sogenannte anlassbezogene Kontrollen stattfinden. Die Verwaltungsgebühr für solche Kontrollen beträgt regelmäßig 921 €.

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