Rufen Sie uns an: (0221) 9126420

Blog

Bei der Beantragung von Arbeitnehmerüberlassungserlaubnissen finden turnusmäßige Betriebsprüfungen statt, und zwar bei der Stellung des ersten Verlängerungsantrages, bei der Beantragung der unbefristeten Erlaubnis und sodann in Abständen von 5 Jahren. Hinzukommen sogenannte anlassbezogene Kontrollen, wenn z.B. überprüft werden soll, ob eine Rüge der Arbeitsagentur in einem vorangegangenen Antragsverfahren beachtet wurde.

Die Arbeitsagentur Düsseldorf ist unter anderem zuständig für sämtliche Antragsteller mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Polen.

Falls ich vom Mandanten mit der Betreuung der Betriebsprüfung beauftragt werde, so kann ich in der Regel abwenden, dass die Betriebsprüfung in den Betriebsräumen des Mandanten stattfindet. In der aktuellen, noch von der Corona-Pandemie geprägten Zeit vereinbare ich mit der Arbeitsagentur folgenden den Betriebsablauf schonenden Verfahrensgang:

Ich erhalte von der Arbeitsagentur eine Liste über vorzulegende Unterlagen, die Auskunft über die den Leiharbeitern gewährten Arbeitsbedingungen geben wie z.B. Arbeitsverträge, Entgeltabrechnungen, Arbeitszeiterfassungen.Die abgefragten Unterlagen übergibt der Mandant zunächst zur Kontrolle an meine Kanzlei. Falls die Unterlagen Anlass zur Beanstandung geben könnten (z.B. unterbliebene Feiertagsentlohnung, unzureichende Urlaubsvergütung oder Urlaubsabgeltung oder nicht vollständige Einhaltung tarifvertraglicher Lohnzuschläge), spreche ich gegenüber dem Mandanten Empfehlungen zur Fehlerbehebung aus und berechne erforderliche Nachzahlungen, die sodann vom Mandanten kurzfristig vorgenommen und mir gegenüber nachgewiesen werden.

Die entsprechend vervollständigten und erforderlichenfalls korrigierten Unterlagen reiche ich sodann mit einem geeigneten Kommentar an den Betriebsprüfer der Arbeitsagentur per E-Mail weiter. Sodann führe ich mit dem Betriebsprüfer eine telefonische Unterredung, in der die rechtlichen Aspekte vertiefend diskutiert werden.

Mit dem vorgeschilderten Verfahrensgang wird auch in problematischen Fällen größtmöglich dafür Sorge getragen, dass die Betriebsprüfung erfolgreich überstanden und die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis wunschgemäß verlängert wird. 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.