Nicht erst nach 3 Tagen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen! Das Bundesarbeitsgericht hat am 14.11.2012 entschieden, dass der Arbeitgeber auch ohne "Blaumach-Verdacht" schon von dem ersten Tag einer Erkrankung an die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen kann.