Mein Schwerpunkt im Ausländerrecht liegt in der Beratung von ausländischen Unternehmen bei der Verschaffung von Aufenthaltstiteln für ihre Mitarbeiter. Gerne helfe ich aber auch einzelnen Ausländern beim Erwerb oder der Bewahrung ihres Aufenthaltsrechts und bei dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.