Wenn die zuständigen Kontrollbehörden bei Baustellenprüfungen feststellen, dass ein Nachunternehmer Erscheinungsformen illegaler Beschäftigung wie z.B. unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung oder Mindestlohnunterschreitung praktiziert, so ist dies auch für den Auftraggeber nachteilhaft. Es können Störungen im Bauablauf eintreten, die Baustelle kommt ins Gerede. Bei größeren Baustellen wird über solche Vorfälle häufig in der Presse berichtet. Daher legen die Auftraggeberbetriebe zunehmend Wert auf Optimierung ihrer organisiatorischen Strukturen zwecks Verhütung von Schwarzarbeit.
Hierbei bin ich namhaften deutschen Bauunternehmen insbesondere mit folgenden Maßnahmen behilflich: Schulung von Projektkaufleuten, Sachbearbeitern, Bauleitern und Polieren über die verschiedenen Erscheinungsformen illegaler Beschäftigung und ihre Erkennbarkeit; Prüfung und Überarbeitung von Werkvertragsmustern und Verhandlungsprotokollen; Analyse und Optimierung der internen Kontrolle der Nachunternehmer; Erstellen und Erläuterung von Checklisten für zur gesamten Nachunternehmerkette vorzulegende Unterlagen betreffend die Einhaltung öffentlich-rechtlicher (z.B. handwerksrechtlicher) Pflichten; Baustellenbegehung; Begleitung bei Vergabeverhandlungen und Erstellung von Handbüchern.
Aufgrund meiner langjährigen Verteidigertätigkeit im Recht der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung verfüge ich über umfassende Rechtskenntnisse und praktische Erfahrung in dieser Spezialmaterie.