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Erbrecht

Ich habe viele umfangreiche Nachlässe erfolgreich geregelt. Meine Tätigkeit umfasst sämtliche Schritte der Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche, also insbesondere: Beurteilung der Erbenstellung aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder Auslegung letztwilliger Verfügungen, Ermittlung von Erbquoten, Beantragung von Erbscheinen, Beziehung von Nachlassbestandteilen, Nachlassverteilung. Auch im Pflichtteilsrecht habe ich umfangreiche Erfahrungen. Durch meine Kompetenz bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge) wird späterem Streit im Verwandtenkreis vorgebeugt und sichergestellt, dass der Nachlass so verteilt wird, wie es der Erblasser wünscht.