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Manchmal erhalten ältere Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber mehr Urlaubstage als die jüngeren Kollegen. In dem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Aktenzeichen 9 AZR 956/12 am 21.10.2014 entschiedenen Fall erhielten die Arbeitnehmer ab ihrem 58. Lebensjahr 2 zusätzliche Urlaubstage. Einige jüngere Arbeitnehmer empfanden dies als altersdiskriminierend und klagten darauf, genau so viel Urlaub zu erhalten wie die älteren Kollegen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit dem vorgenannten Urteil entschieden: Grundsätzlich hat der Arbeitgeber einen Gestaltungsspielraum bei der Frage, welchen Arbeitnehmergruppen er wieviele Urlaubstage gewährt. Die Regelung muss aber sachlich angemessen und darf nicht diskriminierend sein. Hier urteilte das BAG, dass es eine zulässige Einschätzung des Arbeitgebers ist, wenn er meint, dass ältere Menschen bei einer körperlich anstrengenden Arbeit mehr Erholungszeit benötigen als jüngere Arbeitnehmer. Die jüngeren Arbeitnehmer scheiterten mit ihrer Klage also auch in der Revisionsinstanz. Richtig so !

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