Pflegekräfte können einen Mindestlohn im Sinne von §§ 11, 12 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beanspruchen.
Die Kommission zur Empfehlung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche hat sich am 04.09.2014 auf eine Erhöhung der Mindestlöhne für Beschäftge in der Pflege geeinigt. Es darf erwartet werden, dass das Bundesarbeitsministerium die Empfehlung in eine Rechtsverordnung umsetzt, was zur Rechtsverbindlichkeit der neuen Mindestlöhne führt.
Die neuen Mindestlöhne in der Pflegebranche lauten:
ab Inkrafttreten (frühestens 01.01.2015) | West = 9,40 EUR, Ost = 8,65 EUR |
ab 01.01.2016: | West = 9,75 EUR, Ost = 9,00 EUR |
ab 01.01.2017 | West = 10,20 EUR, Ost = 9,50 EUR |
Die vorgenannten Stundenlöhne sind Bruttolohnsätze.