Rufen Sie uns an: (0221) 9126420

Blog

Nicht erst nach 3 Tagen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen! Das Bundesarbeitsgericht hat am 14.11.2012 entschieden, dass der Arbeitgeber auch ohne "Blaumach-Verdacht" schon von dem ersten Tag einer Erkrankung an die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen kann.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.