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Heute hat der Deutsche Bundestag die Einführung des allgemeinen Mindestlohns in Höhe von (brutto) 8,50 EUR zum 01.01.2015 beschlossen. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Regionen und Branchen. Wenn allerdings branchenbezogene höhere Mindestlöhne (z.B. für das Baugewerbe) festgelegt sind, so gelten diese. Tarifvertraglich vereinbarte niedrigere Löhne gelten noch bis längstens zum 31.12.2016.

Der allgemeine Mindestlohn gilt nicht für: (1) Jugendliche unter 18 Jahren; (2) Auszubildende; (3) ausbildungs- und studiumbegleitende Praktika bis zu 3 Monaten Dauer; (4) wer nach mindestens 12 monatiger Arbeitslosigkeit einen neuen Job antritt, kann in den ersten 6 Monaten ein niedrigeres Arbeitsentgelt erhalten. Die Einhaltung von Mindestlöhnen wird von den Hauptzollämtern (Dienststellen Finanzkontrolle Schwarzarbeit) überwacht. Zur Gewährleistung effektiver Kontrollen sollen nun 1.600 neue Mitarbeiter eingestellt werden, die allerdings zunächst eine längere Ausbildung durchlaufen müssen. Der Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR wird voraussichtlich bis 2017 gelten. Eine Mindestlohnkommission prüft dann in jährlichen Abständen, ob der Mindestlohn angepasst werden soll. Die branchenbezogenen Mindestlöhne wurden in der Vergangenheit regelmäßig erhöht. Ich vermute, dass dies auch bei dem allgemeinen Mindestlohn so sein wird.

 

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