Bekanntlich steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.10.2022 auf 12 €. Derzeit liegen die unteren beiden Entgeltgruppen der Tariflöhne in der Zeitarbeit (Entgeltgruppe 1 = 10,88 € und Entgeltgruppe 2a = 11,60 €) unterhalb dieses Niveaus. Um diese sinnwidrige Situation zu vermeiden, haben die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit (iGZ und BAP) in Verhandlungen mit den DGB - Gewerkschaften am 21.06.2022 Einigung über eine Anhebung der Tariflöhne der Entgeltgruppen 1, 2a und 2b erzielt.
Ab dem 01.10.2022 /dem 01.04.2023 / dem 01.01.2024 gelten folgende Steigerungen:
Entgeltgruppe 1 = 12,43 € (anstelle zuletzt 10,88 €), ab dem 01.04.2023 = 13,00 € und ab dem 01.01.2024 = 13,50 €.
Entgeltgruppe 2a = 12,63 € (anstelle zuletzt 11,60 €), ab dem 01.04.2023 = 13,20 € und ab dem 01.01.2024 = 13,80 €.
Entgeltgruppe 2b = 12,93 € (anstelle zuletzt 12,20 €), ab dem 01.04.2023 = 13,50 € und ab dem 01.01.2024 = 14,15 €.
Somit wird auch ab dem 01.10.2022 die Situation bestehen, dass die Tariflöhne der unteren Entgeltgruppen in der Zeitarbeit oberhalb des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns liegen.
Im Herbst 2022 soll über die neuen Tariflöhne in den höheren Entgeltgruppen verhandelt werden.
Bei dieser Gelegenheit informiere ich darüber, dass die beiden Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit iGZ und BAP über eine Fusionierung verhandeln, um ihre Kompetenzen zu bündeln. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist derzeit noch nicht absehbar. Ich werde weiter berichten.