Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und noch Urlaubsansprüche bestehen, dann ist der noch offene Urlaubsanspruch in Geld abzugelten. Es ist zu beachten, dass viele Arbeitsverträge und Tarifverträge Ausschlussfristen enthalten, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Frist (zumeist wenige Monate) nach ihrer Entstehung gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden.