Heute hat der Deutsche Bundestag die Einführung des allgemeinen Mindestlohns in Höhe von (brutto) 8,50 EUR zum 01.01.2015 beschlossen. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Regionen und Branchen. Wenn allerdings branchenbezogene höhere Mindestlöhne (z.B. für das Baugewerbe) festgelegt sind, so gelten diese. Tarifvertraglich vereinbarte niedrigere Löhne gelten noch bis längstens zum 31.12.2016.