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Ein 46 Jahre alter  verheirateter Familienvater war seit mehr als 25 Jahren in einer Großmetzgerei beschäftigt. Wenn die Arbeitnehmer Pause machen, müssen sie diese Zeit mit einer Zeiterfassungsmaschine (moderne Variante der Stempeluhr) registrieren lassen. Der Arbeitnehmer hatte zeitweilig absichtlich die Stempeluhr nicht bedient und sich so über einen Zeitraum von 1,5 Monaten eine nicht registrierte zusätzliche Pausenzeit von ca. 3,5 Stunden verschafft.

Die meisten Arbeitsverträge enthalten eine Regelung, wonach sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Frist geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Urlaubsanspruch. Allerdings hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin Brandenburg mit Urteil vom 12.06.2014 zum Aktenzeichen 21 Sa 221/14 entschieden, dass dies nicht für den Anspruch auf Urlaubsabgeltung gilt.

Pflegekräfte können einen Mindestlohn im Sinne von  §§ 11, 12 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beanspruchen.

Die Kommission zur Empfehlung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche hat sich am 04.09.2014 auf eine Erhöhung der Mindestlöhne für Beschäftge in der Pflege geeinigt. Es darf erwartet werden, dass das Bundesarbeitsministerium die Empfehlung in eine Rechtsverordnung umsetzt, was zur Rechtsverbindlichkeit der neuen Mindestlöhne führt.

Immer häufiger beantragen in Deutschland tätige osteuropäische Baufirmen und sonstige Dienstleistungsunternehmen eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. In Deutschland tätige ausländische Bauunternehmen unterliegen den Rechtspflichten des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). Gemäß § 18 Abs. 1 AEntG muss der Arbeitseinsatz bei der Bundesfinanzdirektion West angemeldet werden.

Nicht wenige Betriebe verlagern wegen der hohen Lohnkosten in Deutschland ihre Produktion in das Ausland, häufig nach Osteuropa. Die Arbeitsverträge der bislang in Deutschland eingesetzten Arbeiter werden dann wegen Wegfall des Arbeitsplatzes betriebsbedingt gekündigt. Gemäss § 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes ist die Kündigung unwirksam, wenn der Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Arbeitgebers weiterbeschäftigt werden kann. Es stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz in dem neuen ausländischen Betrieb anbieten muss. Mit Urteil vom 29.08.2013 zum Aktenzeichen 2 AZR 809/12 beschäftigte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) erstmals mit dieser Frage.

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