Vor kurzem wurde im Kölner Stadtanzeiger über einen vom Arbeitsgericht Leipzig entschiedenen Fall (2 Ca 3972/12) berichtet, in dem ein Arbeitgeber Kündigungen ausgesprochen hat, ohne den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses zu nennen. Das Gericht urteilte, dass die Kündigungen wegen Unbestimmtheit unwirksam seien. Dieses Urteil darf nicht falsch verstanden werden. Zwar kann eine Kündigung wegen Unbestimmtheit unwirksam sein.