Gemäß § 17 des seit Beginn dieses Jahres geltenden Mindestlohngesetzes (MiLoG) müssen für Arbeitnehmer in wichtigen Branchen (z.B. Bau, Gaststätten, Hotels, Spedition und Transport, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft) die Arbeitszeiten detailliiert aufgeschrieben werden.